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   BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99   

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https://dejure.org/1999,3826
BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99 (https://dejure.org/1999,3826)
BFH, Entscheidung vom 16.09.1999 - VII B 231/99 (https://dejure.org/1999,3826)
BFH, Entscheidung vom 16. September 1999 - VII B 231/99 (https://dejure.org/1999,3826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmißbrauch - Ablehnung wegen Befangenheit

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 76; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 2; ; AO 1977 § 19 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO §§ 42, 44 Abs. 2, 3
    Pauschale Richterablehnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.10.1997 - I B 103/97
    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475, jeweils m.w.N.).

    Da das Ablehnungsgesuch mangels ausreichender Darlegung von Befangenheitsgründen offensichtlich unzulässig war, ist es auch nicht zu beanstanden, daß die abgelehnten Richter bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt und keine dienstliche Äußerung (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) abgegeben haben (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1991 VII B 246/90, BFH/NV 1992, 253; BFH in BFH/NV 1995, 122; in BFH/NV 1998, 475).

  • BFH, 14.03.1994 - X B 50/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Das FG hat das Ablehnungsgesuch des Antragstellers zu Recht jedenfalls deshalb verworfen, weil es sich pauschal gegen alle Richter des Spruchkörpers richtet, inhaltlich unzureichend substantiiert und daher als mißbräuchlich gestellt anzusehen ist (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1994 X B 50/93, BFH/NV 1995, 122).

    Da das Ablehnungsgesuch mangels ausreichender Darlegung von Befangenheitsgründen offensichtlich unzulässig war, ist es auch nicht zu beanstanden, daß die abgelehnten Richter bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt und keine dienstliche Äußerung (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) abgegeben haben (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1991 VII B 246/90, BFH/NV 1992, 253; BFH in BFH/NV 1995, 122; in BFH/NV 1998, 475).

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Nur bei leicht feststellbarer und gravierender Fehlerhaftigkeit, die den Schluß auf unsachliche Erwägungen oder unsachliche Einstellung des Richters erlaubt, kann ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Mißtrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320).
  • BFH, 13.06.1991 - VII B 246/90

    Hinreichende Darlegung von Gründen bezüglich der Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
    Da das Ablehnungsgesuch mangels ausreichender Darlegung von Befangenheitsgründen offensichtlich unzulässig war, ist es auch nicht zu beanstanden, daß die abgelehnten Richter bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt und keine dienstliche Äußerung (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) abgegeben haben (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1991 VII B 246/90, BFH/NV 1992, 253; BFH in BFH/NV 1995, 122; in BFH/NV 1998, 475).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Deshalb ist insoweit eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter gemäß § 51 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00

    Pauschale Ablehnung aller Berufsrichter

    Wie die beiden schon zuvor vom FG als rechtsmissbräuchlich abgewiesenen Ablehnungsgesuche des Klägers (bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331, und vom 31. Januar 2000 IV B 114/99, BFH/NV 2000, 872) diene auch das neuerliche Gesuch offensichtlich nur dem Zweck, über den Weg des Ablehnungsgesuchs angebliche rechts- bzw. verfahrensfehlerhafte Entscheidungen des erkennenden FG-Senats zu korrigieren bzw. drohende ablehnende Entscheidungen zu vermeiden.

    Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH/NV 2000, 331, m.w.N.).

    Ein rechtsmissbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch darf vom FG, anders als der Kläger meint, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne vorherige Einholung dienstlicher Äußerungen dieser Richter als unzulässig verworfen werden (BFH/NV 2000, 331, m.w.N.).

  • BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03

    Richterablehnung; Befangenheit

    Ein rechtsmissbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch darf unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne vorherige Einholung dienstlicher Äußerungen dieser Richter als unzulässig verworfen werden (BFH-Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 68, 71).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 34/99

    Richterablehnung

    Der Senat entscheidet über den Antrag des Klägers auf Ablehnung der Mitglieder des Senats selbst, da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1999 IV S 10/99, BFH/NV 2000, 594; vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331; vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244).
  • BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02
    Deshalb ist insoweit eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter gemäß § 51 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Denn der Antrag ist missbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 23.03.2022 - X K 2/20

    Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines

    Aufgrund des rechtsmissbräuchlich gestellten Ablehnungsgesuchs bedurfte es der vorherigen Einholung dienstlicher Äußerungen der Senatsmitglieder nicht (vgl. nur BFH-Beschluss vom 16.09.1999 - VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Denn der Antrag ist offensichtlich unzulässig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

    Deshalb ist insoweit eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter gemäß § 51 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09

    Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wegen Zurückweisung einer

    Eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung kann für sich allein nicht die Annahme rechtfertigen, dass der Senat den Verfahrensbeteiligten gegenüber unsachlich oder parteilich eingestellt ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244; vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 21.04.2008 - IV B 84/07

    Missbräuchliche Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer

  • BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02

    Pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers rechtsmissbräuchlich;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2007 - L 17 U 11/04
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

  • BSG, 25.01.2010 - B 14 AS 184/09 S
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